BAFA Förderungen
Beratungsinhalte, die für eine BAFA-Förderung erstattungsfähig sind
Allgemeine Beratungen
- Strategische Entwicklung & Positionierung
- Kostenkontrolle & Rentabilitätssteigerung
- Marketing- & Vertriebsstrategien
- Digitale Transformation & IT-Infrastruktur
Internationale Beratung
- Markteintrittsstrategien im Ausland
- Cross-Border-Handel & Plattformwahl
- Internationale Compliance & Recht
- Optimierung internationaler Lieferketten
Nachhaltigkeitsberatung
- Energieeffizienz & grüne Technologien
- ESG & CSR-Strategie
- CO₂-Fußabdruck & Klimastrategie
Unternehmenssicherung
- Restrukturierung & Liquiditätsmanagement
- Krisenprävention & Personalstrategie
Welche Unternehmen sind förderfähig im Rahmen der BAFA-Beratung?
Unternehmensform
- Einzelunternehmen, GbR, GmbH, UG, GmbH & Co. KG
- Auch Freiberufler sind förderfähig (z. B. Designer, IT-Berater, Coaches etc.)
Firmensitz
- Der Hauptsitz des Unternehmens muss sich in Deutschland befinden.
Zuverlässigkeit
- Es darf kein Insolvenzverfahren gegen das Unternehmen eröffnet sein
- Es dürfen keine gravierenden Rückstände bei Steuer oder Sozialabgaben bestehen
Keine Doppel-Förderung
- Zum gleichen Thema wurde in den letzten 2 Jahren keine Förderung durch BAFA erhalten
Nicht förderfähig
- Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands
- Unternehmen, die sich in einem laufenden Insolvenzverfahren befinden
- Gemeinnützige Organisationen (gGmbH, Vereine etc.)
- Unternehmen aus Landwirtschaft oder Fischerei
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen, die bereits für dasselbe Thema eine volle Förderung aus anderen öffentlichen Programmen (z. B. KfW, ERP) erhalten haben
Zusätzlicher Hinweis
- Die Beratung darf nur durch BAFA-gelistete Beratungsunternehmen durchgeführt werden.